Benutzung
Das BWA ist ein öffentliches Archiv. Die Archivbestände sind unter Beachtung der allgemeinen Schutz- und Sperrfristen des Bayerischen Archivgesetzes sowie spezieller Vereinbarungen mit den Eigentümern allen Benutzern zugänglich, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Näheres regelt die Benützungsordnung des BWA.
Telefonische Voranmeldung ist erforderlich.
Die Benützung ist im Regelfall gebührenfrei.
Für Kopien, Reproduktionen und andere Dienstleistungen wird ein Entgelt entsprechend dem Entgelttarif für Dienstleistungen des BWA erhoben.