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Benutzung

Das BWA ist ein öffentliches Archiv. Die Archivbestände sind unter Beachtung der allgemeinen Schutz- und Sperrfristen des Bayerischen Archivgesetzes sowie spezieller Vereinbarungen mit den Eigentümern allen Benutzern zugänglich, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Näheres regelt die Benützungsordnung des BWA.

Für Ihren Besuch im BWA ist eine telefonische oder schriftliche Voranmeldung erforderlich. Vor Ihrem Besuch können Sie uns einen ausgefüllten und unterschriebenen Benutzungsantrag gern per E-Mail zusenden. Er wird benötigt, um Ihren Archivbesuch vorbereiten zu können. Ergänzend dazu bitten wir um eine kurze schriftliche Anfrage, in der Sie Ihr Anliegen möglichst genau schildern. So können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bayerischen Wirtschaftsarchivs gezielt auf Ihren Besuch vorbereiten, Ihnen geeignete Empfehlungen für Ihre Recherche geben und relevante Findmittel sowie Akten bereits im Vorfeld bereitlegen. 

Zur Vorbereitung Ihrer Anfrage können Sie sich in unserem Findbuch einen Überblick zu den vorhandenen Beständen im BWA verschaffen.

Benutzungsantrag - Bayerisches Wirtschaftsarchiv

Die Benützung ist im Regelfall gebührenfrei. Für Kopien, Reproduktionen und andere Dienstleistungen wird ein Entgelt entsprechend dem Entgelttarif für Dienstleistungen des BWA erhoben.

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